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Das Rittertum |
Jeder Adelige hatte die Pflichten eines Ritters anzunehmen. Ritter leitet sich vom germanischen Begriff ritare, also Reiter ab. Es waren ursprünglich die Berittenen des germanischen Volksheeres, aus der Masse des Volkes herausragende Persönlichkeiten, die durch Besitz, Tapferkeit und anerkannte Vornehmheit es sich leisten konnten, nicht zu Fuß, sondern auf dem Pferd zu kämpfen. Die Ritterschaft war niemals
vererbbar, sie musste individuell erworben werden. Ausbildungsgang:
Mit 7 Jahren trat der Knabe bei einem Ritter, der es sich leisten
konnte, als Page bei der Herrin in Diensten, es war in der Regel die
Ehefrau des Ritters. Hier
lernte der Knabe, der Herrin zu dienen, Anstand und vornehmes Auftreten.
Der Ritterschlag erfolgte anlässlich hoher kirchlicher Feiertage durch einen
Fürsten oder sogar durch den König , den kirchlichen Teil übernahm meist ein
Bischof. Dieser Ritterstand war prägend für die gesamte Gesellschaft und ist auch heute noch lebendig. Wir sprechen von ritterlichem Verhalten, wenn jemand für einen anderen selbstlos eintritt, wenn ein Herr eine Dame zuvorkommend und höflich behandelt, auch wenn ein Stärkerer einen Schwächeren schont. Und das alles geschieht unaufdringlich und vorbildlich und ohne Forderung nach Entlohnung. Dem ritterlichen Verhalten ist alles fremd, das sich in den Vordergrund drängen will und laut und lästig von sich reden macht. Bescheidenheit und Maß sind Kennzeichen ritterlicher Einstellung und ritterlichen Verhaltens. Der Ritter hatte aufgrund seiner Treuepflicht dem Ruf des Königs Folge zu leisten. Zu seinen Unterhalt und für seine Kriegsausrüstung bekam er ein Lehen aus dem Besitz des Königs. Das Lehen stand im Gegensatz zum „Allod“, das dem Adeligen bzw. Ritter als Eigenbesitz gehörte und das er nicht von seinem Herrn zu Lehen verliehen bekam. Wer dem Ritterstand angehörte,
erhielt aus dem Grundbesitz des Königs, später auch aus dem Besitz von Herzögen,
Fürsten und Grafen Landbesitz zur Nutzung übertragen. Die ursprüngliche Größe
eines solchen Lehens betrug vier bis fünf Hufen. Eine Hufe entsprach zwischen
30 Morgen und 60 Morgen Landbesitz, so dass man eine ritterliche Hofstelle mit
zwischen 120 und höchstens 300 Morgen rechnen kann. Das erscheint als recht
stattlich, vor allem dann, wenn man an die Größe heutiger Bauernhöfe denkt.
Das wären zwischen 30 und 75 ha. Dennoch reichte dieses Land nur knapp für die
Bedürfnisse des Ritters aus. Die Erträge damals sind mit den heutigen nicht zu vergleichen. Das Ackerland trug nicht mehr als das Dreifache des eingesetzten Saatgutes, heute gehen wir von der 25fachen Erntemenge aus. Außerdem musste ein Teil des Ackerlandes immer brachliegen, um sich zu erholen. Ein weiterer Teil konnte nur als Weide genutzt werden, um den Futterbedarf für das Vieh zu decken und ein weiterer Teil war Wald, der oftmals als Waldweide genutzt wurde. Wenn es dann Missernten gab oder der Landbesitz durch die häufigen Fehden verwüstet wurde, herrschte blanke Not. So trachtete jeder Ritter danach, seinen Landbesitz auf Kosten der freien Bauern oder seines ritterlichen Nachbarn zu erweitern. Entstehung des Wappens Bei Turnieren und in
der Schlacht war der Ritter bis zur Unkenntlichkeit geschützt und gerüstet:
Der germanische Ritter schützte sich gegen Schwerthiebe und Lanzenstich
durch ein Kettenhemd, später kamen Kettenhosen hinzu, die in schwere
Eisenschuhe hineinführten. Zusätzlichen Schutz boten später
Stahlplatten, die wichtige Körperteile schützten und schließlich Ganzkörperharnische.
Zum Schutz des Kopfes
diente der Helm mit allerlei Zierrat und mit Visier. Das Wappen wurde von
einem Unterscheidungsmerkmal zu einem Symbol einer besonderen
gesellschaftlichen Gruppe erhoben. Wer ein Wappen führte, war
etwas Besonderes, und wer sich mit den Wappen auskannte, wusste sehr bald,
was der andere „im Schilde führte“. Und natürlich kannte man
als Ritter bald die Wappen seiner Verbündeten und seiner Gegner,
besonders aber die Kennzeichnung seines Lehnsherrn, der als König und
Kaiser zusätzlich durch die Reichssturmfahne und sein Banner von weitem
bereits zu erkennen war. Das Lehen wurde zu Eigentum Ab dem 9. Jh. setzte
eine Besserstellung der Ritter ein. Die Könige begannen, die Lehen
erblich zu machen. Das war die erste Stufe. Im 12. und 13. Jh. folgten die
Schritte vom Lehen zum Eigentum. Dieses führte zu einer Abstufung in ein
System von Ober- und Untervasallen und zunehmend in ein hierarchisches
Gliederungssystem. Hier zeigt sich wiederum, wie die Gesellschaftliche
Ordnung zur Hierarchisierung neigt. Größerer Grundbesitz
wurde in Landgütern zusammengefasst, deren Verwaltung aber nicht der
Ritter selbst übernahm, sondern einem Verwalter, einem Meier (daher der
Name Meierhof) übertrug. Gehörten zur Herrschaft weitere Burgen, wurden
diese jeweils mit einem Vogt besetzt. Ein Vogt war ein Verwalter eines
Verwaltungsbezirks, aber nicht notwendigerweise ein Ritter. Diese Vögte
wurden immer selbständiger und wandten sich oftmals gegen ihren Herrn,
sie betrachteten immer mehr ihren Verwaltungsbezirk als ihre Domäne –
also ihr Eigentum. Nicht selten kam es zu kriegerischen
Auseinandersetzungen zwischen Vogt und Herrn. |